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Ratgeber · DIN EN 15635 · DGUV Regel 108-007 · BetrSichV

Regalinspektion nach DIN EN 15635: wie oft müssen Regale geprüft werden?

Ortsfeste Lagerregale sind Arbeitsmittel — und die müssen regelmäßig geprüft werden. Dieser Ratgeber erklärt Pflicht, Fristen, Prüfarten, das Ampelverfahren, typische Schadensbilder und die Dokumentation der Regalinspektion nach DIN EN 15635.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten · Fachlicher Überblick, keine Rechtsberatung

Rechtsgrundlage

Ist die Regalinspektion Pflicht?

Ja. Ein ortsfestes Lagerregal ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 und § 10 BetrSichV muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel so bereitstellen und prüfen lassen, dass sie über die gesamte Nutzungsdauer sicher verwendet werden können. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung fest.

Wie eine solche Prüfung konkret aussieht, beschreibt die europäische Norm DIN EN 15635 („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl — Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen"). Sie ist der anerkannte Stand der Technik für den Betrieb und die regelmäßige Inspektion von Palettenregalen, Fachbodenregalen, Kragarmregalen und ähnlichen Systemen. Ergänzend konkretisiert die DGUV Regel 108-007 („Lagereinrichtungen und -geräte") die Anforderungen für die betriebliche Praxis in Deutschland.

Die Norm benennt eine zentrale Rolle: den Sicherheitsbeauftragten für die Lagereinrichtung (im englischen Original PRSES — „Person Responsible for Storage Equipment Safety"). Diese vom Betreiber benannte Person koordiniert die Regalsicherheit, verantwortet die regelmäßigen Kontrollen und ist Ansprechpartner für gemeldete Schäden.

Kurz gesagt: Die Prüfpflicht ergibt sich aus der BetrSichV, das „Wie" aus DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007. In Österreich (ASchG/AM-VO) und der Schweiz gelten inhaltlich vergleichbare Arbeitgeberpflichten; die DIN EN 15635 ist als EN-Norm länderübergreifend anwendbar.
Prüfarten

Die zwei Prüfarten der Regalinspektion

DIN EN 15635 unterscheidet grundsätzlich zwei einander ergänzende Ebenen der Kontrolle — die laufende Sichtkontrolle im Betrieb und die formelle Experteninspektion in festen Abständen.

1. Regelmäßige Sichtkontrolle (wöchentlich bzw. betrieblich festgelegt)

In kurzen, betrieblich festgelegten Intervallen — üblicherweise wöchentlich — führt eine vom Betreiber beauftragte und unterwiesene Person eine Sichtkontrolle durch. Sie geht die Regalzeilen ab, achtet auf offensichtliche Schäden, verrutschte oder überladene Paletten, fehlende Sicherungsstifte und Fremdbeschädigungen und meldet Auffälligkeiten an den Sicherheitsbeauftragten. Auch ein Ergebnis „keine Beanstandungen" wird festgehalten — denn dokumentiert ist nur, was aufgeschrieben wurde.

2. Experteninspektion (mindestens alle 12 Monate)

Zusätzlich verlangt DIN EN 15635 in Abständen von höchstens 12 Monaten eine gründliche Inspektion durch eine fachlich befähigte Person („technisch kompetente Person" / Regalinspekteur). Das kann ein geschulter interner Mitarbeiter oder ein externer Sachkundiger sein. Diese Experteninspektion bewertet den gesamten Zustand der Anlage systematisch, stuft festgestellte Schäden nach dem Ampelverfahren ein und mündet in einen schriftlichen Prüfbericht mit Maßnahmenempfehlungen.

Wer ist „befähigte Person"? Jemand mit der nötigen Ausbildung, Erfahrung und Produktkenntnis, um Regalschäden zuverlässig zu erkennen und zu bewerten. Der Betreiber benennt sie ausdrücklich. Der intern beauftragte Prüfer der wöchentlichen Sichtkontrolle muss dafür ebenfalls nachweislich unterwiesen sein.
Fristen

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Die Intervalle richten sich nach DIN EN 15635 und der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Bei hoher Umschlagshäufigkeit, viel Staplerverkehr oder engen Gassen können kürzere Intervalle als die Mindestvorgaben nötig sein.

PrüfungWerIntervall
Sofortmeldung bei erkanntem Schaden Jeder Beschäftigte unverzüglich
Regelmäßige Sichtkontrolle Beauftragte, unterwiesene Person betrieblich festgelegt, i. d. R. wöchentlich
Experteninspektion mit Bericht Befähigte Person / Regalinspekteur mindestens alle 12 Monate

Ergänzend gilt: Nach jedem besonderen Ereignis — etwa einer Kollision durch ein Flurförderzeug, einer Umrüstung der Feldhöhen oder einer Laständerung — ist der betroffene Regalbereich außerplanmäßig zu prüfen.

Bewertung

Das Ampelverfahren: Schäden richtig einstufen

DIN EN 15635 bewertet festgestellte Schäden nach einem dreistufigen Ampelsystem. Es legt fest, wie dringend gehandelt werden muss — von reiner Beobachtung bis zur sofortigen Sperrung.

Grün — beobachten

Schäden innerhalb der zulässigen Grenzwerte. Kein sofortiger Handlungsbedarf, aber dokumentieren und bei der nächsten Kontrolle gezielt weiter beobachten, ob sich der Zustand verschlechtert.

Orange — gefährlich, Handlungsbedarf

Schäden oberhalb der grünen Grenze. Der betroffene Bereich ist so bald wie möglich zu entlasten und instand zu setzen. Bis zur Reparatur wird das Feld nicht wieder beladen; nach dem Ausbessern erfolgt eine erneute Bewertung.

Rot — kritisch, sofort sperren

Schwerer Schaden mit akuter Einsturzgefahr. Der Bereich ist umgehend zu entlasten, zu sperren und zu kennzeichnen und darf erst nach fachgerechter Reparatur und erneuter Freigabe wieder genutzt werden.

Die konkreten Grenzwerte — etwa die maximal zulässige Verformung eines Stützenprofils, gemessen auf einer definierten Messlänge — nennt die Norm; im Zweifel entscheidet die befähigte Person. Beschädigte Bauteile werden nicht gerichtet, sondern ausgetauscht.

Praxis

Typische Schadensbilder an Regalen

Diese Auffälligkeiten treten in der Praxis am häufigsten auf und gehören bei jeder Inspektion gezielt geprüft:

🚧

Angefahrene Stützen

Verformte oder eingedrückte Ständerprofile durch Staplerkontakt — die häufigste und zugleich kritischste Schadensursache.

📏

Verbogene Traversen

Durchgebogene oder verformte Längstraversen, oft durch Überlastung oder unsachgemäßes Ein-/Auslagern.

📌

Fehlende Sicherungsstifte

Nicht eingesteckte oder verlorene Sicherungsbolzen der Traversen — die Aushängsicherung fehlt, das Fach kann ausheben.

⚖️

Überschrittene Lasten

Überschrittene Fach- oder Feldlast entgegen dem Belastungsschild — unzulässige Beladung überlastet die Konstruktion.

🏷️

Fehlendes Belastungsschild

Ohne gut lesbares Typenschild mit Fach- und Feldlast weiß niemand, wie viel das Regal tragen darf — ein eigenständiger Mangel.

🔩

Lockere Fußplatten & Anker

Gelöste Bodenbefestigungen, fehlende Dübel oder korrodierte Fußplatten beeinträchtigen die Standsicherheit.

Nachweis

Dokumentationspflicht & Haftung

Prüfungen müssen dokumentiert werden. Nach § 14 BetrSichV sind die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. DIN EN 15635 verlangt, dass Inspektionen und Schadensmeldungen schriftlich festgehalten werden — typischerweise im Regal-Prüfbuch bzw. in Inspektionsberichten.

Eine belastbare Dokumentation enthält üblicherweise:

  • Datum, Uhrzeit und Ort der Inspektion sowie den geprüften Regalbereich,
  • Name und Funktion der prüfenden Person,
  • festgestellte Schäden mit Ampeleinstufung — idealerweise mit Beweisfotos,
  • eingeleitete Maßnahmen (Entlastung, Sperrung, Reparatur, erneute Freigabe),
  • Bestätigung, dass mängelfreie Bereiche geprüft und in Ordnung befunden wurden.

Der Grund ist nicht nur formal: Kommt es zu einem Schadensfall — etwa einem herabstürzenden Fach — prüfen Berufsgenossenschaft, Versicherung und ggf. Staatsanwaltschaft, ob der Betreiber seiner Prüf- und Instandhaltungspflicht nachgekommen ist. Fehlt die Dokumentation, lässt sich die ordnungsgemäße Kontrolle im Nachhinein kaum belegen, was zu zivil- und strafrechtlicher Verantwortung sowie zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen kann. Eine lückenlose, unveränderliche Beweiskette schützt daher auch den Betrieb und die verantwortlichen Personen.

Merke: Nicht dokumentiert gilt im Ernstfall wie nicht geprüft. Wer Datum, Prüfer, Zustand und Fotos festhält, schafft den Nachweis, den es im Streitfall braucht.
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Regalinspektionen gerichtsfest dokumentieren

RegalDex macht aus jeder Regalinspektion nach DIN EN 15635 eine unveränderliche Beweiskette: 12-Punkte-Checkliste, Ampelverfahren, GPS-Stempel, Beweisfotos und PDF-Prüfbericht — von der wöchentlichen Sichtkontrolle bis zur jährlichen Experteninspektion. So liegt die Dokumentation im Ernstfall fertig vor.

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FAQ

Häufige Fragen zur Regalinspektion

Ist eine Regalinspektion gesetzlich Pflicht?

Ja. Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber muss sie auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung prüfen lassen. Wie die Prüfung auszusehen hat, beschreibt die DIN EN 15635, ergänzt durch die DGUV Regel 108-007.

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Eine regelmäßige Sichtkontrolle durch eine beauftragte Person erfolgt in kurzen, betrieblich festgelegten Abständen — üblicherweise wöchentlich. Zusätzlich ist mindestens alle 12 Monate eine Experteninspektion durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Nach besonderen Ereignissen wie einer Kollision wird außerplanmäßig geprüft.

Wer darf die Regalinspektion durchführen?

Die wöchentliche Sichtkontrolle übernimmt eine vom Betreiber beauftragte, unterwiesene Person. Die jährliche Experteninspektion muss eine fachlich befähigte Person (Regalinspekteur) durchführen — ein entsprechend geschulter interner Mitarbeiter oder ein externer Sachkundiger.

Was bedeutet das Ampelverfahren nach DIN EN 15635?

Schäden werden in drei Stufen bewertet: Grün (im Grenzbereich, beobachten), Orange (gefährlich — Bereich entlasten und reparieren, bis dahin nicht neu beladen) und Rot (kritisch — sofort entlasten, sperren, kennzeichnen und erst nach fachgerechter Reparatur wieder freigeben).

Was sind die häufigsten Regalschäden?

Am häufigsten sind angefahrene bzw. verformte Stützen durch Staplerkontakt, verbogene Traversen, fehlende Sicherungsstifte, überschrittene Fach- oder Feldlasten, fehlende oder unleserliche Belastungsschilder sowie lockere Fußplatten und Bodenanker.

Wie muss eine Regalinspektion dokumentiert werden?

Schriftlich, mit Datum, Ort, prüfender Person, festgestellten Schäden samt Ampeleinstufung und den eingeleiteten Maßnahmen — idealerweise mit Fotos. Nach § 14 BetrSichV sind die Ergebnisse aufzuzeichnen und aufzubewahren. Üblich ist ein Regal-Prüfbuch oder ein digitaler Prüfbericht.

Was passiert bei einem Schadensfall ohne Dokumentation?

Fehlt der Nachweis der Inspektion, lässt sich im Nachhinein kaum belegen, dass der Betreiber seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. Das kann zu zivil- und strafrechtlicher Verantwortung sowie zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen. Im Ernstfall gilt: nicht dokumentiert wie nicht geprüft.

Dieser Ratgeber gibt einen fachlichen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen von DIN EN 15635, BetrSichV, DGUV Regel 108-007 sowie die Vorgaben des Regalherstellers.

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